Ein kurzer Ablaufplan und was Sie zum Starten bei uns wissen müssen.
Nach telefonischer oder E-Mail-Kontaktaufnahme führen wir ein Kennenlerngespräch. Dieses ist für Sie vertraulich und unverbindlich. Dieses Gespräch dient für Sie dazu, uns Ihr Problem zu schildern und uns kennenzulernen. Sofern wir im Anschluss an dieses Gespräch gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung/ Beratung indiziert ist, finden in der Regel mehrere probatorische Sitzungen statt. Diese dienen für Sie und Ihr Kind dazu, die Therapeutin näher kennen zu lernen, und für uns, die Therapieplanung vorzunehmen.
Wir garantieren Ihnen einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden und einen Termin für ein Kennenlerngespräch innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Kontaktaufnahme.
Bitte zum Erstgespräch nicht vergessen:
Zum Erstgespräch bitten wir Sie folgendes mitzubringen:
- ein Foto Ihres Kindes
- Fragen, die Sie an uns haben
- Terminbestätigung
- Testergebnisse, falls bereits vorhanden
- Unterlagen aus dem Downloadbereich
Wissenswertes zur Finanzierung
Es sind drei Arten der Finanzierung möglich:
- Sie tragen die Kosten selbst.
- Das Jugendamt kann die Kosten nach entsprechender Antragstellung und Untersuchung des Kindes bzw. Jugendlichen durch den Schulpsychologischen Dienst (Schulpsychologie), das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) sowie nach einer fachlichen Einschätzung durch das Jugendamt übernehmen.
- Durch die Krankenkasse können einige unserer Angebote bezuschußt oder komplett übernommen werden.